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Versicherungsschutz

Studierende der TU Dresden sind bei einem Sportunfall unter bestimmten Voraussetzungen versichert.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt,

  • wenn das Sporttreiben im Rahmen eines durch das USZ ausgeschriebenen und durchgeführten Sportangebotes erfolgt
  • wenn der Nachweis einer gültigen Kursbuchung für das laufende Semester erbracht werden kann.

Der Versicherungsschutz gilt auch für Fortbildungen, Lehrgänge, Wettkämpfe und ähnliche, die vom USZ veranstaltet werden bzw. zu denen eine Entsendung durch das USZ erfolgt. Desweiteren sind Studenten anderer Hochschulen ebenfalls versichert, jedoch müssen Unfälle dieser Teilnehmer am jeweiligen Sportbereich eingereicht werden.

 


 

Für Mitarbeiter kann ein Sportunfall als Arbeitsunfall angesehen werden und eine Unfallversicherung durch die Unfallkasse Sachsen (UKS) bestehen, wenn die Kriterien einer sportlichen Betätigung im Rahmen eines Betriebssportes erfüllt werden.

Diese sind erfüllt, wenn die sportliche Betätigung

  • Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen und geistigen Belastung bietet,
  • breitensportlich orientiert ist (keine reine Teilnahme am Wettkampfbetrieb),
  • auf Mitarbeiter beschränkt und betriebsbezogen ist.

 


 

Nicht versichert sind:

  • alle externen Teilnehmer
  • sportliche Aktivitäten, bei denen das USZ Sportstätten zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellt.
  • in der TU Dresden, der Hochschule für Bildende Künste Dresden und der Hochschule für Musik Dresden “Carl Maria von Weber” beschäftigte Beamte. Für sie gelten Sportunfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle.

 


 

Teilnehmern an den Sportarten mit erhöhtem Risiko wie zum Beispiel Bergsport, Paddeln, Radsport, Rudern, Segeln, Skilauf, Surfen, Triathlon, Tauchen und Wildwasser wird der Abschluss einer “privaten Unfallversicherung mit erhöhtem Risikozuschlag empfohlen.

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