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Hallenordnung

1. Die Nutzung der Sportstätten und Geräte ist nur berechtigten Personen bzw. nur in Anwesenheit eines Kursleiters gestattet. Alle genutzten Geräte und Ausrüstungen sind nach Beendigung der Nutzung aufzuräumen.
2. Die Nutzung erfolgt laut Belegungsplan. Nutzungszeiten sind in der Regel Montag bis Freitag von 9.20 Uhr bis 23.00 Uhr, am Sonntag 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr (an Samstagen Nutzung nach Wochenend-Belegungsplan). Das Sport-stättengelände (inklusive Innenhof und Parkplatz) ist bis 23.30 bzw. 22.30 Uhr zu verlassen. Nach 22:00 Uhr ist insbesondere auf die Vermeidung von Lärm zu achten.
3. Jeder Nutzer der Sportstätten ist zum pfleglichen Umgang mit den von ihm genutzten Geräten, Einrichtungsgegenständen und Räumen sowie zur Ordnung und Sauberkeit verpflichtet. Das Umkleiden hat ausschließlich in den dafür vorgesehenen Umkleideräumen zu erfolgen.
4. Während der Nutzungszeit aufgetretene bzw. festgestellte Schäden sind dem Pförtner, dem Kursleiter oder der USZ-Verwaltung (Chemnitzer Str. 48a, Telefon 463 33778) zu melden.
5. Auf Verlangen haben sich die Nutzer der Sportstätten auszuweisen (Teilnahmeticket, Studenten-/ Lichtbildausweis).
6. Mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen.
7. In den Sportstätten besteht Rauch- und Alkoholverbot. Der Konsum jeglicher Suchtmittel und Drogen ist untersagt.
8. Gegenstände aus Glas (Flaschen etc.) dürfen nicht mit in die Sporthallen genommen werden. Der Verzehr von Speisen ist in der Sporthalle untersagt.
9. Wertsachen sind in eigener Verantwortung zu verwahren (Schließfächer im Foyer). Für den Verlust persönlichen Eigentums wird seitens der TU Dresden keine Haftung übernommen.
10. Bei Verstößen gegen die Sportstättenordnung oder Nichtbefolgung von Weisungen des Kursleiters sowie des Hallenpersonals kann der Nutzer der Sportstätte verwiesen werden.
11. Die Sporthallen sind ausschließlich in sauberen, abriebfesten Sportschuhen zu betreten. Haftmittel (außer Kletterwand) sind nicht erlaubt.
12. Schlüssel für die Umkleidekabinen sind gegen Hinterlegung eines Pfandes (Studentenausweis bzw. USZ-Teilnahmeticket) beim Pförtner zu empfangen.
13. Fußballspielen ist nur bis auf ca. 2 m Höhe gestattet.
14. Halle II: Die Trennvorhänge zwischen den einzelnen Feldern werden vom Pförtner bedient.
15. Die Sonnenschutzrollos sind nur bei Bedarf an der benötigten Stelle herabzulassen und danach wieder hochzufahren!
16. Sportartspezifische Regelungen sind den entsprechenden Ordnungen zu entnehmen.
17. Das nächste Telefon für Notfälle befindet sich in der Pforte bzw. im Foyer zu den Sporthallen I/II und der Sporthalle III. Ein Defibrillator befindet sich im Foyer der Halle I/II.
Des Weiteren gilt die vom Kanzler der TU Dresden erlassene Rahmenhausordnung.

Ansprechpartner – Sportartverantwortliche:
Sporthalle I Herr Jan Pötschke Telefon 463 32518
Sporthalle II Frau Karola Hartmann Telefon 463 35641
Sporthalle III Frau Kerstin Borkenhagen Telefon 463 35454

Unisportzentrum TU Dresden
Chemnitzer Straße 48a
01187 Dresden

Ansprechpartner in Notfällen:
Technische Leitzentrale der TUD Telefon 20 000
Notruf Polizei Telefon 110
Notruf Feuerwehr Telefon 112

Weitere Ansprechpartner:
Pförtner Telefon 463 36103
Hausmeister Telefon 463 36422

Dresden, 31.03.2017

A. Heinz
Direktor USZ

 

Sportstättenordnung zum Download

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